N°Vario Journal
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Förderung | Fassadendämmung
Einblasdämmung & Förderung: Warum bei Klinkerhäusern der U-Wert egal ist
Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Sanierungs-Welt: „Meine Hohlschicht im Mauerwerk ist nur 5 cm dick. Dafür bekomme ich niemals staatliche Förderung, weil der geforderte U-Wert nicht erreicht wird!“
Viele Hausbesitzer geben an diesem Punkt auf oder lassen sich teure, aufwendige Außendämmungen aufschwatzen. Wir bei N°Vario können als Experten für Energieberatung in Hannover und Bad Harzburg absolute Entwarnung geben: Das ist ein Mythos. Bei der Einblasdämmung (auch Kerndämmung genannt) von zweischaligem Mauerwerk gibt es eine geniale Sonderregelung, die extrem wirtschaftlich ist.
Die Rettung für die Klinkerfassade: WLG statt U-Wert!
Wenn Sie ein Haus mit klassischer Klinkerfassade besitzen, besteht die Außenwand aus zwei Schalen mit einer Luftschicht dazwischen. Dieser Hohlraum is konstruktiv begrenzt und misst meist nur zwischen 4 und 8 Zentimetern.
Um bei so wenig Platz die strengen U-Werte für eine reguläre Außendämmung (maximal 0,20 W/(m²K)) zu erreichen, müssten Sie die äußere Klinkerschale abreißen und die Fassade komplett neu aufbauen. Das wäre nicht nur völlig unwirtschaftlich, sondern zerstört auch die geliebte Optik Ihres Hauses.
Genau deshalb hat der Gesetzgeber mitgedacht: Bei der Kerndämmung ist der finale U-Wert der kompletten Wand völlig egal! Es zählt stattdessen ausschließlich die Qualität des verwendeten Dämmstoffs (die Wärmeleitfähigkeit) und die Tatsache, dass die vorhandene Hohlschicht lückenlos ausgeblasen wird.
Die Vorgaben im Klartext: GEG vs. Förderung
Viele Bauherren verwechseln die gesetzliche Pflicht mit den Bedingungen für Fördermittel. Es gibt zwei unterschiedliche Regelwerke, die man kennen muss:
- Die gesetzliche Mindestvorgabe (GEG): Wenn es rein um die Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (ohne Inanspruchnahme von Fördergeldern) geht, ist das Gesetz recht kulant. Anlage 7 (zu § 48 GEG) fordert lediglich, dass der Hohlraum vollständig mit einem material der Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,045 W/(mK) (entspricht WLG 045) ausgefüllt wird. Siehe dazu auch unsere Übersicht zu den GEG-Ausnahmen.
- Die staatliche Förderung (BEG EM über BAFA / KfW): Wenn Sie die lukrativen Zuschüsse vom Staat erhalten möchten, steigen die Anforderungen leicht. Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) fordern hier einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,035 W/(mK) (entspricht WLG 035).
Kurz gesagt: Sobald der zertifizierte Handwerksbetrieb Ihren Hohlraum komplett mit einem zugelassenen Hochleistungs-Granulat (z. B. Spezial-EPS oder Mineralwolle) der Stufe 035 befüllt, gilt die Nachweispflicht für die BAFA- oder KfW-Förderung als voll erfüllt!
Warum diese Maßnahme extrem wirtschaftlich ist
Die Einblasdämmung ist in der Praxis oft der erste, wichtigste und günstigste Schritt einer echten energetischen Sanierung. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Die Optik bleibt erhalten: Ihr Klinkermauerwerk wird nicht angetastet. Die Löcher für den Einblasschlauch werden unsichtbar in den Fugen verschlossen.
- Keine rechtlichen Hürden: Sie haben keinen Stress mit Bauämtern wegen unzureichender Wandstärken, veränderten Dachüberständen oder Problemen bei der Grenzbebauung zum Nachbarn.
- Einfacher Nachweis: Nach Abschluss der Arbeiten reicht eine simple Fachunternehmererklärung des Betriebs. Darin bestätigt er, dass lückenlos mit WLG 035 befüllt wurde – und schon fließt die Förderung.
- Perfekte Vorbereitung: Eine gedämmte Außenwand senkt die Heizlast Ihres Gebäudes massiv und ist die ideale Vorbereitung, um später eine Wärmepumpe effizient und kostengünstig zu betreiben.
Lassen Sie sich also nicht einreden, Ihre Hohlschicht sei „zu dünn“ für Fördergelder. Mit der richtigen Planung und handwerklichem Know-how schöpfen Sie die staatlichen Zuschüsse voll aus.
Wir bei N°Vario betrachten Ihr Gebäude ganzheitlich. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) berechnen wir genau, welches Potenzial in Ihrem Mauerwerk steckt und wie Sie Kosten und Energie maximal senken können. Sprechen Sie uns an!