Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026 – Stokic & Rutka UG (haftungsbeschränkt)

Hinweis zur Leistungsausführung: Die Stokic & Rutka UG bietet als zertifiziertes Ingenieurbüro erstklassige Dienstleistungen in zwei gleichwertigen Hauptsäulen an: 1. Energieberatung & TGA-Fachplanung sowie 2. Verbandsangehörige Bausachverständige für Wertermittlung (§ 194 BauGB) und Bauschadenanalyse.

1. Geltungsbereich & Kontaktaufnahme

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Gutachten, Berechnungen und Dienstleistungen der Stokic & Rutka UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „N°Vario“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Automatische Geltung bei Kontaktaufnahme: Diese AGB gelten automatisch ab dem Moment jeder ersten Kontaktaufnahme mit N°Vario – unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme per E-Mail, schriftlich, digital (über Kontaktformulare, Rechner oder die N°Vario Web-App) oder mündlich (telefonisch oder persönlich vor Ort) erfolgt.

3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, N°Vario hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Zustandekommen des Vertrages & Aufhebung des Schriftformerfordernisses

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Übermittlung eines digitalen Formulars/Rechners, per E-Mail oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.

Digitale Beauftragung & Schriftformfreiheit: Der Vertragsschluss sowie die Zustimmung zu diesen AGB und der Widerrufsbelehrung bedürfen keiner physischen Unterschrift. Beauftragungen per E-Mail, Messengerdienste, Online-Formulare oder über die N°Vario Web-App sind rechtsverbindlich.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung oder dem individuellen Angebot:

4. Mitwirkungspflichten & Unterlagenbeschaffung

1. Ohne Daten kein Rechnen – Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, N°Vario alle für die ordnungsgemäße Erstellung der Gutachten, Energieberatungen (iSFP) oder TGA-Berechnungen erforderlichen Unterlagen (z. B. Baupläne, Grundrisse, Baubeschreibungen, Heizkostenabrechnungen, Grundbuchauszüge, Fotodokumentationen) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

2. Erst wenn alle Unterlagen da sind, geht’s los: N°Vario beginnt mit den Berechnungen und Ausarbeitungen erst dann, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind. Verzögerungen infolge unvollständiger Dokumente gehen nicht zu Lasten von N°Vario.

3. Behörden-Recherche & Dokumentenbeschaffung durch N°Vario: Müssen wir fehlende Unterlagen (z. B. beim Bauamt, Grundbuchamt, Katasteramt oder Kommunalarchiv) selbst für Sie beschaffen, muss dies im Vorhinein ausdrücklich vereinbart werden. Die Dokumentenbeschaffung erfordert zusätzlichen behördlichen Aufwand und wird als eigene gebührenpflichtige Position im Angebot ausgewiesen.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen (80 % / 20 %) & Angebot-Gültigkeit

1. Erst der Geldeingang, dann die Arbeit (Unsere 80 % / 20 % Regelung): Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgende transparente Zahlungsstaffel:

2. Ablauf von Angeboten nach 14 Tagen: Alle schriftlichen Angebote von N°Vario sind 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Angebotserstellung kein Geldeingang der 80 % Anzahlung bzw. keine schriftliche Auftragsbestätigung, erlischt das Angebot automatisch. Für eine spätere Beauftragung muss ein neues Angebot bei N°Vario angefordert und erstellt werden.

6. Haftung, Haftungsausschluss & Vorab-Erkundigungsobliegenheit des Kunden

N°Vario haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Höchste Haftungsdeckung: Zur Absicherung aller Vertragsparteien unterhält die Stokic & Rutka UG eine umfassende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10.000.000 € (zehn Millionen Euro) für Sach- und Personenschäden je Versicherungsfall.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von N°Vario auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Haftungsausschluss bei behördlichen, gerichtlichen & steuerlichen Ermessensentscheidungen: N°Vario führt alle Gutachten (Verkehrswert § 194 BauGB, AfA-Restnutzungsdauer), Energieberatungen (iSFP) und TGA-Fachplanungen nach dem aktuellen Stand der Technik, den geltenden DIN-Normen und verbandsangehörigen Richtlinien durch. N°Vario übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Ermessensentscheidungen Dritter (z. B. tatsächliche Anerkennung der AfA-Restnutzungsdauer durch das Finanzamt, Bewilligung von BAFA-/KfW-Fördermitteln, Anerkennung durch Gerichte, Versicherungen oder sonstige Behörden), da diese Entscheidungen im alleinigen Ermessen der jeweiligen Stellen liegen.

Pflicht zur Vorab-Erkundigung (Vorab-Erkundigungsobliegenheit des Kunden): Der Kunde / Auftraggeber trägt die eigene Pflicht, sich vor der Beauftragung von N°Vario bei der jeweiligen Stelle (z. B. Finanzamt, Gericht, Versicherung, Förderbank oder Behörde) selbstständig zu erkundigen, ob das von N°Vario angebotene Gutachten / die Ausarbeitung für seinen spezifischen Verwendungszweck ausreicht und anerkannt wird. Wird das Gutachten von einer Stelle abgelehnt oder nicht anerkannt, begründet dies keinen Mangel unserer Dienstleistung und berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung des Honorars.

Haftungsausschluss für Website-Inhalte, Fachartikel, Gesetzänderungen & Fehlinterpretationen: Obwohl alle Inhalte, Fachtexte, Berechnungsbeispiele, Journal-Artikel und Informationen auf unserer Webseite und in unseren Medien mit allergrößter Sorgfalt, Mühe und nach bestem Fachwissen ausgearbeitet wurden, übernehmen wir keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Fehlinterpretationen der bereitgestellten Inhalte. Gesetze, Richtlinien, DIN-Normen und staatliche Förderbedingungen (z. B. BEG-Richtlinien, KfW-/BAFA-Bestimmungen, AfA-Vorschriften) unterliegen ständigen dynamischen Änderungen durch Gesetzgeber und Behörden, die von uns nicht in jedem Fall tagesaktuell angepasst werden können. Sämtliche Texte dienen der allgemeinen Erstinformation und stellen keine rechtsverbindliche Einzelfallberatung dar. Eine Haftung für etwaige fehlerhafte Angaben oder Missverständnisse auf der Webseite ist ausgeschlossen.

7. Widerrufsbelehrung & Erlöschen des Widerrufsrechts nach Angebot-Annahme

Verständliche Information & Rechtssicherheit: Wir sparen uns das trockene Paragrafen-Chinesisch – informieren Sie aber selbstverständlich zu 100 % court-proof über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns (Stokic & Rutka UG, Podbielskistraße 258, 30655 Hannover, E-Mail: info@nvario.de, Tel: 0511 / 790 90 405) per Post oder E-Mail. Nutzen Sie gerne das in unserer separaten Widerrufsbelehrung bereitgestellte Muster-Formular.

⚡ Erlöschen des Widerrufsrechts nach Angebot-Annahme & Leistungsbeginn

Arbeitsbeginn sofort nach Angebot-Annahme: Da wir nach der Beauftragung sofort mit der Auswertung, Terminierung und Berechnung beginnen, gilt: Mit der Annahme unseres Angebots erteilen Sie uns die ausdrückliche Weisung, sofort mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB somit bereits mit der Annahme des Angebots bzw. spätestens mit der vollständigen Vertragserfüllung durch N°Vario.

Sie möchten die 14 Tage Widerrufsfrist in voller Länge abwarten? Falls Sie das Widerrufsrecht in voller Länge nutzen möchten, müssen Sie uns dies vor der Unterzeichnung / Annahme des Angebots schriftlich per E-Mail mitteilen oder im Angebot vermerken lassen. In diesem Fall beginnen wir mit den Arbeiten und Terminen exakt erst nach Ablauf der 14 Tage.

8. Zweckbindung, Verbot der Weitergabe, Änderung & Veröffentlichung

1. Strengste Zweckbindung: Alle von N°Vario erstellten Gutachten (Verkehrswert § 194 BauGB, AfA-Restnutzungsdauer, Bauschäden, Beweissicherungen), iSFP-Sanierungsfahrpläne, TGA-Berechnungen (Heizlast, Hydraulischer Abgleich) und Ausarbeitungen sind ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Zweck (z. B. Vorlage bei Bank, Finanzamt, Gericht, Versicherungen, BAFA/KfW oder zur eigenen Sanierungsentscheidung) bestimmt.

2. Verbot der Weitergabe, Änderung & Veröffentlichung: Dokumente, Kopien, Berichte und digitale Dateien von N°Vario dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder an unbefugte Dritte weitergegeben, noch vervielfältigt, verändert oder öffentlich verbreitet werden (insbesondere nicht im Internet, auf Social Media, Werbeportalen oder Immobilienplattformen).

3. Der Auftraggeber stellt N°Vario von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unbefugten Weitergabe, Änderung oder Zweckentfremdung der Unterlagen resultieren.

9. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Logonutzung

1. Alle von N°Vario erstellten Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Sanierungsfahrpläne und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von N°Vario. Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

2. Regelungen zur Nutzung von Logos & Marken:

10. Betrugsbekämpfung, Dokumentenschutz & Anzeigepflicht

N°Vario arbeitet eng mit staatlichen Behörden, Förderbanken (BAFA, KfW), Versicherungen, Gerichten, Finanzämtern und öffentlichen Institutionen zusammen. Jeglicher Betrugsversuch, Täuschungsversuch, Manipulation oder Urkundenfälschung – sei es gegenüber N°Vario oder gegenüber Behörden, Krankenkassen, Versicherungen, Banken oder staatlichen Stellen – wird ohne Ausnahme unverzüglich zur Strafanzeige gebracht. Auch beim begründeten Verdacht oder Versuch erstatten wir Meldung bei den zuständigen Aufsichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, um Dritte, Branchenkollegen und das öffentliche Interesse zu schützen. Wir verlangen und pflegen einen ausnahmslos ehrlichen Umgang.

11. Bestechungsverbot, Provisionsfreiheit, Anti-Nötigung & Unabhängigkeit

N°Vario agiert streng unabhängig, objektiv und unbestechlich. Wir fordern, akzeptieren und nehmen keinerlei Provisionen, Bestechungsgelder, Kickbacks oder unzulässige Vorteilsgewährungen an. Ebenso lassen wir uns durch keinerlei Androhungen von Gewalt, Druckversuche, Nötigungen oder unsachgemäße Einflussnahme zwingen oder steuern. Jeder Versuch der Bestechung, Nötigung oder unerlaubten Beeinflussung führt zur sofortigen, fristlosen Vertragsbeendigung, Hausverbot sowie zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

(Hinweis zur menschlichen Herzlichkeit: Eine Schachtel Schokolade oder ein Stück Kuchen als ehrlich gemeinte Aufmerksamkeit für die Kaffeepause unseres Teams nehmen wir gerne mit Freude entgegen – bestechlich werden unsere Ingenieure und Gutachter dadurch jedoch selbstverständlich nicht!)

12. IT-Sicherheit, Verbot von Systemzugriffen & Cyber-Schutz

Jegliche Versuche, sich unbefugt Zugang zu den digitalen Systemen, Servern, Datenbanken, Netzwerken oder Software-Anwendungen von N°Vario zu verschaffen (Hacking, Penetration Testing, Data Scraping, Man-in-the-Middle-Angriffe), sind strengstens untersagt und werden zivilrechtlich auf Schadensersatz sowie strafrechtlich verfolgt.

13. Technische Ausführung, Prüfpflichten auf der Baustelle, Brandschutz & Gewährleistung

1. Prüf- & Umsetzbarkeitspflicht auf der Baustelle (Zeichnungen, Planungen & Materiallisten): Sämtliche von N°Vario ausgefertigten technischen Zeichnungen, Ausfertigungen, Fachplanungen, Rohrschemata, Heizlastberechnungen, Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich sowie Materiallisten sind vor Beginn der Ausführung zwingend vom ausführenden Handwerksfachbetrieb vor Ort auf der Baustelle auf ihre tatsächliche bauliche Umsetzbarkeit und Richtigkeit zu prüfen (Prüf- und Prüfbarkeitspflicht des Handwerks), es sei denn, N°Vario wurde ausdrücklich schriftlich mit der Bauleitung/Objektüberwachung beauftragt.

2. Ausschluss von Warenrücknahme & Entschädigung bei eigenmächtigen Materialbestellungen: Eigenmächtige, voreilige oder voreilige Materialbestellungen durch den Auftraggeber oder ausführende Handwerker („schnell mal bestellen“) sowie Falschlieferungen erfolgen ausschließlich auf eigenes finanzielles Risiko. Eine Warenrücknahme, Kostenerstattung oder Entschädigung durch N°Vario ist kategorisch ausgeschlossen.

3. Brandschutz & Abnahmeprotokolle durch das Handwerk vor Ort: Die konkrete fachgerechte Ausführung und Bestimmung des Brandschutzes obliegt dem ausführenden Fachhandwerker vor Ort. Sämtliche erforderlichen Ausführungs- und Abnahmeprotokolle (z. B. Druckproben, Dichtigkeitsprüfungen, Spülprotokolle, Brandschutznachweise, Dichtheitsnachweise) sind vom ausführenden Handwerksbetrieb ordnungsgemäß auszufüllen und dem N°Vario Projektleiter bzw. Auftraggeber unaufgefordert im Original oder digital auszuhändigen.

4. Anerkannte Regeln der Technik (DIN), Herstellervorgaben & Gewährleistung: Wir arbeiten strikt nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, Meisterstandards) und nach den Vorgaben der jeweiligen Hersteller. Sind Herstellervorgaben vor Ort nicht umsetzbar, ist dies vom ausführenden Handwerker vor der Montage direkt mit dem Hersteller schriftlich zu klären. (Beispiel Dampfbremse/Dampfsperre: Die Dampfbremse kommt exakt dorthin, wo der Hersteller oder Fachplaner es vorgegeben hat – es sei denn, eine andere Partei übernimmt ausdrücklich schriftlich die vollständige Garantie und Haftung für etwaige Folgeschäden.)

5. Gewährleistungsfristen (5 Jahre Bauwerk / 3 Jahre Gutachten): Für Bauwerke, TGA-Fachplanungen und bauliche Ausarbeitungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für reine Gutachten, Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB), AfA-Restnutzungsdauergutachten und reine Sachverständigenberichte gilt die klassische Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Erstellung.

6. Baustellenseitige Prüfung & Einstellung von Berechnungen (Heizlast & Hydraulischer Abgleich): Von N°Vario erstellte raumweise Heizlastberechnungen (DIN EN 12831) sowie Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich dienen als technische Auslegungsgrundlage. Sie sind vom ausführenden Heizungsfachbetrieb vor der Inbetriebnahme an den tatsächlichen Anlagenteilen (Ventilen, Heizflächen, Rohrnetzen) vor Ort zu prüfen, einzustellen und zu protokollieren.

14. Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von N°Vario (Hannover).

15. Severitätsklausel (Salvatorische Schlussklausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

🏢 Verhaltenskodex & Büroordnung (Büros Hannover & Bad Harzburg)

Für Besucher, Gäste, Auftraggeber und Partner in unseren Standorten in Hannover und Bad Harzburg sowie im digitalen Kontakt gelten folgende verbindliche und von Herzen gemeinte Grundregeln:

  1. Nett sein! – Höflichkeit, Respekt und ein freundliches Miteinander sind bei uns oberstes Gebot.
  2. Diebstahlverbot: Klauen und auch „aus Versehentlichkeit Mitgenommenes“ sind absolut verboten – egal ob physisch im Büro oder digital.
  3. Vertraulichkeit & Sichtschutz: Abgucken verboten! Wir sind hier nicht bei einer Schulprüfung. Der Datenschutz schaut niemals weg – fremde Bildschirme und Unterlagen sind tabu.
  4. StVO auf dem Betriebsgelände: Für alle Gäste und Besucher gilt auf den Parkplätzen, Zufahrten und Zuwegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).
  5. Sauberkeit der Sanitärräume: Das WC und die Waschräume sind von jedem Nutzer stets blitzsauber und ordentlich zu hinterlassen.
  6. Nochmals: Nett sein! (Kann man gar nicht oft genug wiederholen).
  7. Schlechte-Laune-Regel: Bei schlechter Laune bitte das Büro erst betreten, nachdem man einmal tief durchgeatmet, frische Luft geschnallt oder sich einen Kaffee geholt hat.
  8. Nett sein!
  9. Kaffee-Ehrenkodex: Wenn der Kaffee in der Kaffeemaschine alle ist, wird vom Nutzer unverzüglich neuer Kaffee nachgefüllt!
  10. Respektvoller Umgang: Wir begegnen jedem Menschen auf Augenhöhe und mit ehrlichem Respekt.
  11. Weisungsrecht der Geschäftsführung: Den organisatorischen und fachlichen Anweisungen der Geschäftsführer Slaven Stokic und Arthur Rutka ist im gesamten Büro- und Betriebsgelände Folge zu leisten.
  12. Immer nett sein!
  13. Keine Bestechung: Versuche der Bestechung oder Vorteilsgewährung sind untersagt (siehe § 11 AGB).
  14. Schokolade-Ausnahme: Schokolade, Kuchen oder Gebäck für das Team sind ausdrücklich erwünscht und zaubern uns ein Lächeln ins Gesicht!
  15. Stuhl- & Platzreservierung: Keiner setzt sich ohne ausdrückliche Anweisung oder Erlaubnis auf die festen Arbeitsplätze von Arthur Rutka oder Slaven Stokic.
  16. Unbefugte Gerätenutzung: Die eigenmächtige Nutzung von Bürogeräten, Rechnern, Druckern oder Messgeräten ohne Erlaubnis ist verboten.
  17. Cyber-Security & Hacking-Verbot: Sich in unsere Systeme einzuhacken oder Schadsoftware einzuschleusen, ist streng verboten und führt zu sofortiger Anzeige.
  18. Keine unbefugte Netzwerkhardware: Das Anschließen eigener digitaler Geräte mit Netzwerkanschluss (Router, Switches, Access Points) oder von Geräten, die für Pentesting/Hacking gedacht sind, ist ohne vorherige Erlaubnis untersagt.
  19. Netzwerk-Geltung (Internet & WLAN): Die Sicherheits- und Netzwerkregeln gelten ausnahmslos für das gesamte physische und digitale Netzwerk in unseren Büros und online.
  20. Absolutes Datendiebstahlverbot: Keine Daten stehlen – weder physisch auf Papier, noch digital auf Datenträgern, noch durch "Auge machen".
  21. Schlussregel: Einfach nett sein! Gemeinsam arbeiten wir am besten, effizientesten und mit der besten Laune.